Aufgabe von Architekten ist die Beratung, Betreuung und Vertretung von Bauherrn bei Neubau, Umbau, Erweiterung oder Modernisierung von Gebäuden aller Art. Dies gilt sowohl während der Planungphase als auch später in der Bauausführung auf der Baustelle.

 

Das Leistungsbild des Architekten umfasst für die

Gebäudeplanung und -realisierung:

 

  • Grundlagenermittlung
  • Vorplanung und Kostenschätzung
  • Entwurfsplanung und Kostenberechnung
  • Genehmigungsplanung
  • Ausführungsplanung
  • Vorbereitung der Vergabe
  • Mitwirkung bei der Vergabe
  • Objektüberwachung/Bauleitung
  • Objektbetreuung und Dokumentation


Bauherren haben die Möglichkeit, auch nur Teile dieses Aufgabenspektrums auf Architekten zu übertragen.


Mit einem umfangreichen Aufgabenspektrum sind Architekten in hohem Maße der Gesellschaft verpflichtet.
Schließlich sind Gebäude immer öffentlich, sie sind ständig zu sehen und beeinflussen die städtebauliche Qualität einer Stadt und damit unser aller Wohlbefinden.

 

Architekt darf sich nur nennen, wer in die Liste der Architekten einer Architektenkammer eingetragen und damit den gesetzlich definierten Berufsaufgaben verpflichtet ist.
Diese gesetzliche Regelung schützt den Verbraucher, der sein Geld nur kompetenten Fachleuten anvertrauen soll.

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